Impressum

Informationen gemäß Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

Dipl.-Ing. Holger Muhs

Freischaffender Landschaftsarchitekt

 

Kontakt:

Knüll 1

24217 Schönberg

Telefon: +49 4344 4894  Fax: +49 4344 4871

E-Mail: info@muhs-la.com   Internet: www.muhs-la.com

Berufsbezeichnung:

Dipl.-Ing. Holger Muhs

  • Freischaffender Landschaftsarchitekt gemäß Architekten- und Ingenieurkammergesetz
  • Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger auf dem Gebiet der Landschaftsarchitektur für Garten-, Landschafts- und Freianlagenplanung und Bauüberwachung. Bestellungskörperschaft: Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein - Körperschaft des öffentlichen Rechts, Düsternbrooker Weg 71, 24105 Kiel, Telefon: 0431.57065-0

 

wesentliche Merkmale der Dienstleistung/Berufsaufgaben:

  • die künstlerische, technische, wirtschaftliche und biologisch-ökologische Freianlagen- und Landschaftsplanung,
  • die landschaftspflegerische Begleitplanung sowie sonstige landschaftsplanerische Leistungen,
  • die Beratung und Betreuung der Auftrag-geberinnen/Auftraggeber, die Überwachung und Koordinierung der Ausführung sowie die Erstattung von Fachgutachten,
  • die Mitwirkung an der Bauwerksplanung, der Orts-, Stadt-, Regional- und Landesplanung einschließlich einer auf die Fachrichtung bezogenen Berater- und Gutachtertätigkeit.

 

Kammer:

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Düsternbrooker Weg 71, 24105 Kiel, Deutschland

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

(§ 27a Umsatzsteuergesetz): DE169362962

Berufshaftpflichtversicherung:

VHV Allgemeine Versicherung AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover,

Nr. H 017-52421 / räumlicher Geltungsbereich der Berufshaftpflicht-versicherung: Europa

Berufsrechtliche Regelungen:

  • Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ArchIngKG),
  • Sachverständigenordnung,
  • Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)

http://www.aik-sh.de

http://bundesrecht.juris.de/hoai/index.html

 

außergerichtliche Streitschlichtung:

Zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben, kann gemäß §7 ArchIngKG auf Antrag ein Schlichtungsausschuss eingerichtet werden.

http://www.aik-sh.de/fuer-kammermitglieder/recht/kammerrecht/kammerrecht/allgemein/architekten-und-ingenieurkammergesetz-schleswig-holstein.html

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2. der Hinweis auf das Copyright und die Urheberschaft auf jeder Kopie erscheint und für den Nutzer die Möglichkeit besteht, die gesamte Copyright-Notiz einzusehen.

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